Maklergebühr – Welche Kosten kommen auf mich zu?

Immobilienmakler übernehmen zahlreiche Aufgaben, um dem Käufer oder Verkäufer einer Immobilie das Leben zu erleichtern. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was hinter der Maklergebühr steckt und wer welche Kosten trägt. Sie planen, ein Haus oder eine Wohnung in Stuttgart zu kaufen? Wir sind genau der richtige Ansprechpartner. Hier erfahren Sie, worauf Sie bei der Maklergebühr sonst noch achten sollten.

Die Maklergebühr – wofür zahle ich als Verkäufer?

Besonders beim Verkauf einer Immobilie übernimmt ein Makler zahlreiche Aufgaben:

  • Übernahme der Immobilienbewertung
  • Erstellen eines professionellen Exposés
  • Kommunikation mit Kaufinteressenten
  • Durchführen der Besichtigungen
  • Kaufpreisverhandlungen
  • Zusammentragen der für den Verkauf notwendigen Dokumente
  • Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Käufers
  • Erstellen und Besprechen des Kaufvertrags
  • Terminvereinbarung und anschließende Begleitung zum Notar
  • Schlüsselübergabe

Bei einem Hausverkauf verbringt der Immobilienmakler rund 80 Stunden damit, Unterlagen zu beantragen, Immobilienanzeigen zu erstellen und sich mit verschiedenen Parteien abzusprechen. Abgesehen vom Zeitaufwand müssen auch die laufenden Kosten des Maklers gedeckt werden. Die in der Maklergebühr enthaltenen Kosten begleichen unter anderem die Ausgaben des Maklers für Anzeigenschaltung, Fahrtkosten und Büromiete.

Höhe der Maklergebühr – mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Im Gegensatz zu den Notarkosten gibt es für Maklergebühren keine gesetzliche Festlegung oder Gebührenverordnung. Im Grunde ist die Höhe der Maklergebühr frei wählbar. Die Ausnahme bildet die Vermittlung von Mietverträgen, bei welcher die maximal zulässige Provision auf zwei Nettokaltmieten begrenzt.

Im Durchschnitt liegt die Maklergebühr in Deutschland im Immobiliengeschäft bei 3,57 % des Kaufpreises für Verkäufer und Käufer.

Die Kosten der Maklergebühr in den einzelnen Bundesländern

Je nach Bundesland kann die Höhe der Maklergebühr variieren. Im Folgenden haben wir eine Tabelle zusammengestellt, welche Ihnen einen Überblick über die durchschnittlichen Maklergebühren innerhalb der einzelnen Bundesländer bietet.

BundeslandDurchschnittliche Verkäufer-/Käuferprovision (inkl. 19 % MwSt.)
Baden-Württemberg3,29 %
Bayern3,12 %
Berlin3,45 %
Brandenburg3,47 %
Bremen3,37 %
Hamburg3,23 %
Hessen3,24 %
Mecklenburg-Vorpommern3,39 %
Niedersachsen3,33 %
Nordrhein-Westfalen3,22 %
Rheinland-Pfalz3,35 %
Saarland3,44 %
Sachsen3,47 %
Sachsen-Anhalt3,44 %
Schleswig-Holstein3,28 %
Thüringen3,44 %

Die Höhe der Maklergebühr wird vom Standort der Immobilie bestimmt. Der Wohnsitz des Käufers/Verkäufers ist irrelevant.

Wer zahlt die Kosten der Maklergebühr?

Für lange Zeit war es üblich, dass der Großteil der Maklerkosten vom Käufer getragen wurde. Nicht selten handelte es sich dabei sogar um den vollen Preis. Ende des Jahres 2020 trat jedoch ein neues Gesetz in Kraft: Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser. In diesem ist verankert, dass die Person, welche den Makler beauftragt, mindestens die Hälfte der Maklergebühr zahlen muss.

In der Praxis sieht es nun so aus, dass sich die Maklergebühr in der Regel hälftig geteilt wird. Ausgenommen von diesem Gesetz sind Mehrfamilienhäuser und reine Grundstücke.

10 Fakten rund um die Maklergebühr     

Im Folgenden haben wir wissenswerte Informationen rund um die Kosten der Maklergebühr zusammengetragen.

  1. Abweichungen von marktüblichen Gebühren

Anstelle einer erfolgsabhängigen Provision kann der Verkäufer mit dem Makler eine Festprovision vereinbaren. Auch eine Übererlösklausel oder Mehrerlösklausel ist denkbar. Bei dieser erhält der Makler eine Zusatzprovision, sobald ein bestimmter Kaufpreis übertroffen wird. Unter Umständen kann ein Makler auch eine Maklergebühr in Höhe von beispielsweise 10 Prozent verlangen, wenn der Wert einer Immobilie gering ist und der Makler verhältnismäßig wenig verdienen würde.

  • Der Provisionsanspruch erlischt, wenn…

…der Makler nicht neutral ist. Handelt es sich etwa um eine wirtschaftliche Verflechtung, da der Makle z. B. gleichzeitig der Eigentümer ist, darf dieser keine Gebühr erheben.

  • Beim Immobilienkauf stellt die Maklergebühr nur einen Teil der Erwerbskosten dar

Neben den Kosten der Maklergebühr fallen für Käufer zusätzlich Notar- und Gerichtskosten sowie die Grundsteuer an. Insgesamt können die Kaufnebenkosten inklusive der Maklergebühr schnell bei 10 bis 12 Prozent des Kaufpreises liegen.

  • Doppelte Maklergebühren

Wird eine Immobilie von Makler zu Makler verkauft, weil sowohl Käufer als auch Verkäufer einen eigenen Immobilienmakler einschalten, kann es zu einer doppelten Provisionspflicht kommen.

  • Keine Umgehung der Gebühren durch Lebenspartner

Es ist nicht möglich, die Maklergebühr zu umgehen, indem man die abschließenden Verträge von seinem Lebenspartner unterzeichnen lässt.

  • Keine Rückzahlung der Maklergebühr

Solange der Makler seine Vermittlungsleistung korrekt erbracht hat, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Maklergebühr, sollte eine Rückabwicklung des Vertrags zustande kommen.

  • Maklergebühr wird gleich nach dem Kauf fällig

In der Regel stellt ein Immobilienmakler seine Provisionsrechnung mit Abschluss der Verträge. Die Maklergebühr wird somit zwei bis drei Wochen nach dem Kauf fällig.

  • Sind Maklergebühren steuerlich absetzbar?

Steuerlich geltend gemacht werden können Maklergebühren nur dann, wenn ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entstanden ist.

Faire Preise für hervorragende Arbeit – Ihre Immobilienmakler in Stuttgart

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