Die durchschnittliche Dauer einer Ehe bis zur Scheidung beträgt 15 Jahre. Befindet sich zum Zeitpunkt der Scheidung eine Immobilie im Besitz des Paares, muss sich dieses mit einigen Fragen und Entscheidungen auseinandersetzen. Trennungen können nervenaufreibend sein. Damit Sie im Falle einer Scheidung einen kühlen Kopf behalten, was Ihr Haus angeht, klären wir – Ihr Makler in Stuttgart – Sie über die Details auf.
Wem gehört die Immobilie bei einer Scheidung?
Wem das Haus im Falle einer Scheidung gehört, ist grundsätzlich klar geregelt. Eigentümer einer Immobilie ist derjenige, der im Grundbuch als solcher eingetragen wurde. Wird eine Immobilie gemeinsam erworben, lassen sich in der Regel beide Parteien im Grundbuch eintragen. Ist hingegen nur eine Person als Eigentümer vermerkt, gehört auch nur dieser Person das Haus, wenn es zu einer Scheidung kommt. Je nachdem, wie die Eigentumsverhältnisse sind, können im Falle einer Trennung verschiedene Schritte eingeleitet werden.
Grundsätzlich gilt jedoch: Besitzt das Paar keinen Ehevertrag, entsteht nach der Heirat eine sogenannte Zugewinngemeinschaft. In diesem Fall bleibt das Vermögen der einzelnen Eheleute auch während der Ehezeit getrennt und nur gemeinsames Vermögen wird im Falle der Scheidung aufgeteilt. In Bezug auf eine gemeinsam erworbene Immobilie bedeutet das: Sollte es zur Scheidung kommen, gehört die Immobilie beiden Partnern zu 50 Prozent.
Das Haus als Allein-Eigentum bei Scheidung
Eigentum hat immer Vorrang. Gehört die Immobilie nur einem der Eheleute, so behält dieser auch nach der Scheidung das Eigentum am Haus. An dieser Tatsache ändert sich auch dann nichts, wenn der Nicht-Eigentümer Geld in die Immobilie investiert hat. In diesem Fall kann er jedoch einen Ausgleich über den sogenannten Zugewinnausgleich oder nach den Grundsätzen der Rückabwicklung ehebedingter Zuwendungen erhalten.
Die Ausnahme:
Der Ehepartner, welcher nicht Eigentümer der Immobilie ist, kann nach der Scheidung beantragen, das Haus weiterhin nutzen zu können. Den Zuspruch hierfür erhält er jedoch nur dann, wenn er nachweisen kann, dass dies vonnöten ist. Ein Grund kann unter anderem sein, dass er für sich und die von ihm betreuten gemeinsamen Kinder keine bezahlbare Wohnung findet. Am Eigentum ändert sich hierdurch jedoch nichts.
Die gemeinsame Immobilie bei Scheidung
Sind beide Parteien im Grundbuch der gemeinsamen Immobilie aufgeführt, stehen dem Paar mehrere Optionen zur Verfügung, welche zuvor gut durchdacht werden sollten:
- Das Haus wird übertragen und eine Partei bleibt alleiniger Eigentümer
- Das Haus wird verkauft
- Das Haus wird weiterhin gemeinsam genutzt
Die Immobilie geht bei der Scheidung an einen der Ehepartner:
Häufig können sich die Eheleute einigen, wer von ihnen das Haus bei einer Scheidung bekommt und wer ausbezahlt wird. In diesem Fall wird alles Weitere in einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt. In dieser sollten dringend alle Folgen beachtet werden, welche im Falle der Scheidung eine Rolle spielen. Dazu gehören unter anderem:
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Zugewinnausgleich/Vermögensausgleich
Eine Hausübertragung sollte niemals unabhängig von weiteren Scheidungsfolgen behandelt werden, da andernfalls unangenehme finanzielle Folgen auf den Übernehmer zukommen können. Generell sollten Sie sich von einer fachkundigen Person beraten lassen. Denn das Wohnen im eigenen Haus kann als Wohnvorteil und somit als Einkommen gewertet werden. Das wiederum führt zu höheren Unterhaltsverpflichtungen.
Die Immobilie wird bei der Scheidung verkauft:
Eine weitere Möglichkeit ist es, dass die Immobilie in Stuttgart aufgrund der Trennung an einen Dritten verkauft wird. Im Kaufvertrag sollte hierbei zwingend festgehalten werden, dass der Kaufpreis auf beide Eheleute aufgeteilt wird.
Bevor Sie Ihre Immobilie verkaufen, sollten Sie unbedingt unsere Immobilienbewertung in Stuttgart in Anspruch nehmen. Hierfür finden Sie hier ein Tool, welches anhand von Eckdaten eine erste Preiseinordnung erstellt. Damit anschließend eine marktorientierte Preiseinordnung erstellt werden kann, sieht sich einer unserer Immobilienexperten Ihre Immobilie gründlich an. Dies kann Ihnen nicht nur dabei helfen, den bestmöglichen Preis für Ihr Haus zu erhalten, sondern auch zu bestimmen, wann der richtige Zeitpunkt für den Verkauf einer Immobilie in Stuttgart gekommen ist.
Anhand von Faktoren wie der Lage und dem aktuellen baulichen Zustand ermitteln unsere Experten den aktuellen Wert Ihrer Immobilie. Dies kann eine gute Grundlage für Ihre Entscheidung sein, ob Sie Ihre Immobilie verkaufen, einen Partner auszahlen oder abwarten wollen, bis der Markt sich zu Ihrem Vorteil entwickelt.
Alles bleibt, wie es ist:
Kann keine Einigung gefunden werden, bleiben beide Parteien Miteigentümer der Immobilie. Dem Gericht ist bei einer Scheidung mitzuteilen, ob die sogenannten Folgesachen geklärt sind:
- Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, der sogenannte Versorgungsausgleich
- Der Eheleuteunterhalt
- Nutzung der Ehewohnung oder Immobilie
- Verteilung der Haushaltssachen
- Ausgleich von in der Ehe erworbenem Vermögen, der sogenannte Zugewinnausgleich