Der Energieausweis: Wer braucht ihn und was gibt er preis?

Steigende Heiz- und Stromkosten sowie die neue Energieverordnung wirken sich maßgeblich auf den Hauskauf in Stuttgart aus. Mithilfe des Energieausweises können verschiedene Kaufobjekte neutral miteinander verglichen werden. Doch für wen ist ein Energieausweis eigentlich Pflicht? Und was genau sagt er aus? In diesem Artikel klären wir Sie über die Inhalte und Pflichten rund um den Energieausweis auf.

Brauche ich einen Energieausweis?

Grundsätzlich gilt: alle zur Vermietung und zum Verkauf stehenden Wohn- und Nichtwohngebäude unterliegen einer Energieausweispflicht. Jedoch gibt es in diesem Fall Ausnahmen. Für folgende Gebäude ist ein Energieausweis nicht oder nicht zwingend erforderlich:

  • Betriebsgebäude, welche zur Aufzucht und zur Haltung von Tieren genutzt werden
  • Betriebsgebäude, welche im Zuge ihres Verwendungszwecks großflächig und offen gehalten werden müssen
  • Unterirdische Bauten
  • Unterglasanlagen sowie Kulturräume, die zur Aufzucht, Vermehrung und zum Verkauf von Pflanzen genutzt werden
  • Traglufthallen und Zelte
  • Provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren sowie Gebäude, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden
  • Dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmete Gebäude
  • Wohngebäude, welche weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden
  • Sonstige handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche oder industrielle Betriebsgebäude, deren Innentemperatur weniger als 12 Grad Celsius beträgt
  • Kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von nicht mehr als 50 m²
  • Immobilien unter Denkmalschutz

Für alle sonstigen Gebäude besteht eine Energieausweispflicht. Die Basis hierfür stellt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) dar, welches die ehemalige Energiesparverordnung (EnEV) abgelöst hat.

Käufer und Neu-Mieter haben das Recht, rechtzeitig vor ihrer Entscheidung für oder gegen eine Immobilie über die Inhalte des Energieausweises informiert zu werden.

Was sagt der Energieausweis genau aus?

Der Energieausweis gilt als Steckbrief für Wohngebäude. Durch verschiedene Angaben vermittelt er ein Bild von der Energieeffizienz einer Immobilie. Unterteilt ist der Energieausweis in verschiedene Themen, welche in der Regel auf fünf Seiten behandelt werden:

Seite 1: Allgemeines

Auf der ersten Seite des Energieausweises finden sich allgemeine Angaben zur Immobilie, wie Adresse, Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten, Art des Gebäudes sowie Baujahr der Heizung. Auch sind hier Informationen zu finden, ob regenerative Energien oder Lüftungskonzepte bestehen. Ein Bild der Immobilie kann freiwillig hinzugefügt werden. Außerdem finden Sie auf der ersten Seite das Ausstellungsdatum, die Registriernummer und die Angabe, um welche Art von Energieausweis es sich handelt.

Seite 2 & 3: Energiekennzahlen

Auf Seite zwei und drei befinden sich die ermittelten Energiewerte der Immobilie. Anhängig davon, ob es sich um einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis handelt, ist jeweils nur eine Seite ausgefüllt. Zur besseren Visualisierung sind die Kennzahlen auf einer Farbskala abgebildet, welche von grün bis rot reicht. Zusätzlich geben Pfeile auf der Skala Auskunft über den Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf, welche sich folgendermaßen unterscheiden:

  • Primärenergiebedarf: Dieser wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/qm²) und bezeichnet den energetischen Aufwand (durch insbesondere Öl oder Gas), der benötigt wird, um dem Haus die erforderliche Energie bereitzustellen.
  • Endenergiebedarf: Dieser ergibt sich aus den technischen Daten und gibt Auskunft über die Menge an Energie, die das Gebäude jährlich benötigt. Hierunter zählt der Energieverbrauch für Heizung, Warmwasser und mögliche Lüftungen.

Seite 4 & 5: Modernisierungsvorschläge und Erläuterungen

Die Seiten vier und fünf des Energieausweises zeigen auf, wie die Immobilie energetisch modernisiert werden kann. Abgeschlossen wird mit allgemeinen Erklärungen zum Ausweis und den verschiedenen Berechnungsmodellen.

Bedarfsausweis & Verbrauchsausweis – was ist der Unterschied?

In Deutschland kursieren zwei Arten des Energieausweises: Der Bedarfs- und der Verbrauchsausweis, wovon der bedarfsorientierte Energieausweis seit dem 1.10.2007 Pflicht für jede Art von Neubau ist. So unterscheiden sich die Ausweise:

1. Der Verbrauchsausweis:

Im Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Energieverbrauch der letzten drei Heizperioden angegeben. Hierbei wird sich sowohl auf Heizenergie als auch auf den Warmwasserverbrauch bezogen. Anhand der Berechnung werden die Kennwerte für den Energieverbrauch eines Gebäudes ermittelt. Da der Verbrauch jedoch abhängig vom Heizverhalten der Eigentümer ist, können die ermittelten Werte irreführend sein.

2. Der Bedarfsausweis:

Der Bedarfsausweis wird unabhängig vom Verhalten der Bewohner ermittelt und gilt daher als aussagekräftiger. Zur Berechnung werden objektive Aspekte, wie das Baujahr einer Immobilie, der Zustand der Gebäudehülle, die Lage oder andere Bauunterlagen verwendet. Zusätzlich umfasst der Bedarfsausweis mögliche Maßnahmen zur Modernisierung, um das Gebäude energieeffizienter zu gestalten.

Noch Fragen zum Energieausweis? Wir helfen!

Neben diesem Einblick in den Energieausweis haben Sie noch weitere Fragen? Wenn Sie ein Haus in Stuttgart kaufen oder verkaufen möchten, stehen wir unterstützend an Ihrer Seite. Wir kennen nicht nur die wichtigsten Details des Energieausweises, sondern helfen Ihnen auch, Ihre Immobilie zu bewerten. Wir sind Ihr Top-Immobilienmakler in Stuttgart: kontaktieren Sie uns noch heute!

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