Häuser unter Denkmalschutz – Worauf muss ich achten?

Vielleicht sind Sie bei Ihrer Suche nach einer besonderen Immobilie in Stuttgart über das Thema Denkmalschutz gestolpert und fragen sich nun, was es bei diesem Thema zu beachten gibt. Bei diesen einzigartigen Immobilien handelt es sich um kulturelles Gut, welches es zu pflegen und zu erhalten gilt.

Im folgenden Artikel geben wir Ihnen einen Überblick darüber, was Sie beim Thema Denkmalschutz beachten müssen, wenn es ums Eigenheim geht.

Welche Häuser stehen unter Denkmalschutz?

Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, müssen nicht in jedem Fall hunderte Jahre alt sein. Der wichtigste Faktor ist, dass es sich um eine schützenswerte Immobilie von historischem Wert handelt. Die Richtlinien hierfür sind eher vage verfasst, so spielt vor allem das öffentliche Interesse eine große Rolle. Gerade dann, wenn das Bauwerk für die Geschichte der jeweiligen Stadt von besonderer Bedeutung ist.

In Deutschland wird der Denkmalschutz von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, da diese jeweils eigene Denkmalschutzgesetze (DSchG) besitzen.

Immobilien unter Denkmalschutz – was muss ich beachten?

Gerade wenn Sie sich für eine besondere Immobilie in Stuttgart interessieren, sollten Sie bedenken, welche Verpflichtungen eine denkmalgeschützte Immobilie mit sich bringt. Wir als Ihr Luxus Immobilienmakler in Stuttgart, klären Sie im Folgenden auf und nennen Ihnen acht Beispiele für Veränderungen an Ihrer Immobilie, für die Sie eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde benötigen.

Hinsichtlich der Finanzierung, Sanierung und dem Erhalt unterscheidet sich eine denkmalgeschützte Immobilie deutlich von einem Neubau in Stuttgart. So können Sie Änderungen am Haus nicht nach Belieben vornehmen, sondern müssen stets in Kontakt mit der Denkmalschutzbehörde stehen und gewünschte Veränderungen beantragen. Dieser Genehmigungsantrag muss in Textform eingereicht werden und alle erforderlichen Unterlagen, wie Baubeschreibung, Lageplan, Fotografien, Beschreibung der Maße u. v. m., beinhalten. Hierdurch soll vermieden werden, dass durch unfachmännische Maßnahmen Schäden an der Immobilie entstehen.

Ein gutes Beispiel hierfür ist die Dämmung: Bei einer Immobilie unter Denkmalschutz geht es darum, die historische Bausubstanz zu erhalten und so wenig wie möglich an der Optik des Gebäudes zu verändern. Aufgrund der schönen Fachwerkfassade muss beispielsweise auf äußeres Dämmmaterial verzichtet werden. Aufgrund dieser und weiterer Auflagen sind Besitzer von der Pflicht zum Energieausweis befreit. Doch keine Sorge, das bedeutet nicht, dass Ihre Immobilie in Stuttgart zur Energieschleuder wird. So gelten dicke Wände als exzellente Wärmespeicher und Kastenfenster bieten perfekten Schallschutz.

Auch wenn das im ersten Moment umfangreich klingt, ist eine denkmalgeschützte Immobilie nicht als Laster, sondern zugleich als Chance zu sehen. Mit der Erhaltung wird Ihnen eine ganz besondere Aufgabe zuteil und all das, während Sie und Ihre Familie im ganz besonderen Flair leben können.

Acht Veränderungen an Ihrer denkmalgeschützten Immobilie, für die Sie eine Genehmigung benötigen

Um Ihnen eine grobe Vorstellung davon zu geben, welche Maßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden müssen, haben wir im Folgenden acht Beispiele zusammengetragen:

  1. Abriss und Entkernung
  2. Einbau oder Anbau von Treppen und Aufzügen
  3. Neuer Putz und Neuanstrich
  4. Reparatur oder Erneuerung von Fenstern, Türen, Wandverkleidungen und Dacheindeckungen
  5. Einbau von Schaufenstern oder Werbeanlagen
  6. Energetische Sanierungsarbeiten
  7. Statische Eingriffe wie zum Beispiel Dachgeschossausbau oder Fachwerkreparatur
  8. Neubauten in der Nähe des Baudenkmals

Was passiert bei Verstößen?

Vernachlässigen Sie als Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie die Bauauflagen, reichen die Strafen von einem Bußgeldverfahren bis hin zur Enteignung. Außerdem kann die Behörde verlangen, dass Veränderungen rückgängig gemacht werden, welche ohne Zustimmung durchgeführt wurden.

Unterstützung bei der Suche nach Immobilien unter Denkmalschutz

Sie sind trotz der Auflagen bereit oder träumen sogar davon, eine denkmalgeschützte Immobilie Ihr Eigen zu nennen? Wir als Ihr Immobilienmakler Stuttgart beraten Sie gern umfassend zum Thema und stellen Ihnen die begehrtesten Immobilien in Stuttgart und Umgebung vor. Wir als Experten können gut einschätzen, mit welchen Extrakosten Sie beim Kauf des Hauses rechnen müssen und haben Kontakte zu hilfreichen Ansprechpartnern.

Bei Fragen rund um Finanzierung, Fördermittel und die allgemeine Verfügbarkeit denkmalgeschützter Immobilien in Stuttgart stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Auf unserer Seite finden Sie bereits eine erste Auswahl an Immobilien, welche wir verwalten. Rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie uns eine E-Mail und wir finden gemeinsam Ihre Traumimmobilie.

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